I. – Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar, es kann also nur vom Inhaber des Fahrausweises benutzt werden. Missachtung hat strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

II. – Der Inhaber des Fahrausweises hat das Recht auf den Transport vom Hafen Corralejos zu der Insel Lobos, sowie das Recht Gepäck (max. 2 Gepäckstücke/Person, max. 20 kg) mitzunehmen. Es ist nicht gestattet, Objekte und/oder Waren, die laut I.M.D.G. (International Maritime Code for Dangerous Goods) als verboten und gefährlich eingestuft sind, mit sich zu führen.

III. – Während der Fahrt ist der Passagier über die obligatorische Reiseversicherung versichert. Der Passagier ist dazu verpflichtet, die generellen Sicherheits- und Schiffsregeln zu beachten. Bei Missachtung oder Verletzung der Regeln seitens des Fahrgastes, kann die Firma nicht zur Verantwortung gezogen werden.

IV. – Der Erwerb des Tickets beinhaltet keine Getränke an Bord. Nur bei Buchung des Ausfluges „Minikreuzfahrt & Schnorcheln“ ist ein Getränk mit inbegriffen.

V. – Das Unternehmen hat das Recht Passagieren den Zugang zum Schiff zu verweigern. Die Pünktlichkeit von den Abfahrtszeiten kann nicht garantiert werden. Falls erforderlich, das Unternehmen kann das zugewiesene Schiff zu dieser Reise ersetzen und/oder sowohl den Zeitplan als auch die Reisedaten ändern. Der Passagier/Kunde hat Anspruch auf eine Rückerstattung des Betrags von seinem bereit bezahlten Ticket, wenn auf Entscheidung der Reederei, die nicht durch meteorologische, administrative, technische oder ähnliche Gründe gedeckt ist, eine Änderung des Reisedatums erfolgt und der Kunde sich gegen die Akzeptanz von dieser Änderung entscheidet.

VI. – Der Passagier muss mindestens 20 Minuten vor der Abfahrt des Schiffes am Pier sein. Das Einsteigen beginnt 20 Minuten vorher und endet 10 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit. Wenn Sie nicht rechtzeitig erscheinen, verlieren Sie Ihre Reservierung und können nur einsteigen, wenn es noch Plätze gibt.

VII. – Der Fahrausweis ist nur für die gebuchte Fahrt gültig. Bei Nichtnutzung verfällt er und es erfolgt keine Kostenerstattung.

 

VORSCHRIFTEN DES NATURPARKS ISLOTE DE LOBOS 

Um zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und Werte des Naturparks Islote de Lobos beizutragen, wurden seit dem 15. Januar 2019 Kontrollmaßnahmen eingeführt, die die Anzahl der täglichen Besucher durch ein vom Cabildo von Fuerteventura verwaltetes Genehmigungssystem begrenzen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie unter: Genehmigung zum Besuch der Insel Lobos.

 

Letzte Überprüfung: Juni 2024